09 September 2007

Priester





Kind des Lichts

Verhindert Bildung Kinderwunsch ?

Verhindert Bildung Kinderwunsch ?Videovortrag 42 Min. 20 Sek. - 20.05.2007

Prof. Dr. Ingelore Welpe, gf. Direktorin des Instituts für Frauenforschung und Gender-Studien der FH Kiel

Segen

Segen

[der; lateinisch signum, „Zeichen“]

das Heil schaffende Wort im Gegensatz zum Fluch; wie dieser hat der Segen seinen Ursprung im magischen Denken und ist im Glauben an die Macht des zugesprochenen Gebetswortes begründet. In allen Weltreligionen ist der Segen Bestandteil der Weihen und ist oft von Handlungen begleitet (Handauflegen, Finger- oder Kreuzzeichen, Berührung mit heiligen Gegenständen) oder an ein Amt gebunden (u. a. Priester).

http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/bildung/i ndex,page=1238602.html

Magie = Geheimnisvoll! Das Geheimnisvolle gehört zum Geschäft der Religion.


"Segen" und "segnen" (hebr.: ba-rakh) sind zentrale Leitworte im Alten Testament. Ihre Grundbedeutung lautet: mit heilvoller Kraft begaben...........
http://seelsorge.de/lexikon/segen.html

Sidrath Re'eh:
Ich lege euch den Segen vor
http://www.hagalil.com/judentum/torah/leibowitz/reeh.htm

Mit Theologen und Formeln wird sicher kein geheimnisvoller Segen, der gleichbedeutend mit Glück, bzw. Beglückung, Beschenkung, ist. Im Ideal schenkt sich Gott, Gott. Und das nennt man auch Liebe.



Kind des Lichts

Schärfere Strafen für Gotteslästerung

Ein klarer Blick :: Thema anzeigen - Gotteslästerung



Welt Online
8. September 2007, 14:34 Uhr
Religion
Bayern will schärfere Strafen für Gotteslästerung

Nach der Ausstrahlung der Comic-Serie "Popetown", in der der Papst verspottet wird, hat Edmund Stoiber eine Verschärfung des sogenannten Götteslästerungsparagrafen angekündigt. Eine Herabwürdigung oder Verspottung von Religion und Kirche soll künftig bestraft werden. ....Weiterlesen


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Was ist Ehe?

Was ist Ehe?

Mit Recherchen in Bibel und Weiteren bezüglich Geschichte der Ehe, bin ich zu keiner eindeutigen Antwort gekommen.

Hier Ergebnisse meiner Recherchen.

In der Thora war die Ehe keine romantische Beziehung zwischen zwei Liebenden, die sich aus freien Stücken für ein Zusammenleben entschieden hatten. Ehen waren arrangiert und Frauen zählten zum Besitz des Stammesoberhaupts. Regelungen aus den Gesetzestexten von 2. und 5. Mose eignen sich nicht als Aussagen im Bezug auf den vorehelichen Geschlechtsverkehr, weil sie Eigentumsverhältnisse regeln. In den zehn Geboten findet sich die Frau in der Aufzählung der Besitztümer (Frau, Sklaven, Tiere). Ein unverheiratetes Mädchen war Besitz des Vaters. Nahm ihr jemand die Jungfräulichkeit beging der betreffende Mann ein Eigentumsdelikt an dem Vater. Denn der Brautpreis, den er für das Mädchen bekommen hätte, war z.B. durch eine Vergewaltigung (5. Mose 22,13-29) gemindert und die Familienehre beschädigt. In dem Fall mussten Ersatzleistungen gezahlt werden. In den Texten (neben 5. Mose 22,13-29 noch 2. Mose 22, 15-16) findet sich keine moralischen Bewertung oder Verurteilung dazu. Weder im ersten noch im zweiten Testament ist ein Traualtar in der Synagoge oder Kirche geschildert. Frauen wurden wie ein Stück Land gekauft. Kaufverträge wurden vor einem Ältesten abgeschlossen. Der Älteste hatte derzeit keine Funktion in der Synagoge, sondern war so etwas wie Dorfsherif, Dorfpolizist, etc... Die Funktion kommt in etwa dem heutigen Bürgermeister gleich. Die Zerremonie war nicht mit Ringtausch, sondern mit Schuhe ausziehen verbunden. Schuhe ausziehen galt als Kaufbestätigung. (Ruth 4, 7-10) Abraham jagte seine Nebenfrau Hagar und den gemeinsamen kleinen Sohn Ismael mit einem Leib Brot und ein wenig Wasser davon, weil seine Frau Sara eifersüchtig war (1. Mose 21:14-16). Von David wird berichtet, dass er drei Frauen hatte, Achinoam (die Jesreelitin), Abigail (Nabals Frau) und Bathseba (die Frau des Hethiters Uria) 1. Samuel 27:3, 2. Samuel 12:9). Außerdem hatte er noch eine nicht näher bekannte Anzahl von Nebenfrauen (2. Samuel 16:22, 1. Könige 1:1-4). Salomo hatte 700 Frauen, 300 Nebenfrauen auf Staatskosten. (1. Könige 11:1-3) Zweifelhaft ist, dass sie alle als Bettpartnerinnen dienten, keine diesbezüglich vernachlässigt wurde, in Anbetracht Götterkriege etc.. Ich vermute, es waren doch eher Sklaven/ Arbeitsverträge. Gott gebot vorgeblich im ersten Testament auch Scheidung von Ausländerfrauen, weil die Frauen andere Götter hatten. So betrachtet müsste Scheidungsverbot Jesu als Verbot "Arbeitsverträge aufzulösen" verstanden werden. Ohne Sozialabsicherung hatte das Scheidungsverbot zu Jesu Zeit Berechtigung.

Im zweiten Testament wird von der Hochzeit zu Kanaan berichtet, aber nicht von Trauung durch Priester. Eine öffentliche Feier fand demnach mindestens bei denen statt, die das Geld dazu hatten. Jesus hat die damals übliche Vielehe (mit Nutznießer Männer) nicht verboten. Paulus sprach das Gebot der Einehe nur an Bischöfe und Älteste aus. Mormonen (Christen) kennen deshalb in Staaten, wo es erlaubt ist, bis heute die Polygamie. Im Talmud, Jebamot, 62b heißt es: „Wer keine Frau hat, lebt ohne Freude, ohne Glück, ohne Seligkeit. Im Sohar gilt ein unverheirateter Mann nur als halber Mensch. In christl. Bibel heißt es, dass man sich von Unzucht frei halten soll. Paulus empfiehlt wegen der unmittelbar bevorstehenden Notzeit aber, in der Endzeit ehelos zu bleiben. (1. Korinther 7:25-26). Wenn alle Gläubigen diesem Rat des Paulus gefolgt wären, gäbe es aber heute keine Kirche. Davon abgesehen war mit Unzucht ursprünglich nicht oder nicht nur Sex, sondern Götzendienst gemeint. Die Polygamie blieb zunächst sowohl im Judentum, wie im Christentum.

Ab 4 Jh. sind kirchliche Trauungen bekannt. (In der Zt. Konstantins scheint viel passiert zu sein.) Um 800 ließ Papst Leo III. Ehen zwischen Verwandten siebten Grades verbieten, weil der Gott am siebten Tag von seinen Werken ausruhte. Logik? Im Mittelalter entwickelte sich die Brautmesse. Wenn nun zwei Menschen meinten, sie passen doch nicht zusammen, brauchten sie nur angeben, sie seien im siebten Grad verwandt, um Eheannulierung zu erreichen. Überprüfbar war es nicht. Solches erfährt man mit Ahnenforschung.

Die Polygamie wurde mit Dekret des Rabbiner Gerschon 1040, in Worms, im Judentum verboten. Gleichzeitig erhielten Frauen nun im Judentum ein Zustimmungsrecht zur Scheidung, welches sie bis dahin nicht hatten. Es war die Zeit der Christianisierung Deutschlands, wo sich Juden folglich wohl im Hinblick Einehe anpassten. Ein Mann konnte mehr als eine Frau heiraten, wenn er die Ausnahmegenehmigung von 100 Rabbinern in 3 Ländern erreichte. Der Erlass des Rabbi Gershom wurde auf Europäische Juden und westliche Welt erweitert. Im Jemen führen Juden noch heute die Mehrehe.
http://www.shamash.org/lists/scj-faq/HTML/faq/08-06.html

Im Jahr 1215 wurde auf dem 4. Laterankonzil unter Papst Innozenz III. (1198-1216) beschlossen, daß zukünftig jede Ehe vor der Kirche geschlossen werden müsse. Damit wurde es Gesetz. Wer ohne Trauung durch einen Priester zusammenlebte, wurde mit Bußgeld bestraft. Die Eheschließung vor einem Priester, mit der Eintragung in das Kirchenbuch, wurde gegen Ende des Trienter Konzil 1563 beschlossen, weil die Gläubigen sehr locker damit umgingen, sich teilweise Ehesakrament selbst spendeten, so dass der Überblick, wer mit wem verheiratet war, fehlte. Nicht zuletzt war dies die katholische Offensive gegen den Protestantismus. Standesämter zunächst in Frankreich Ersatz für Protestanten, wurden erst im Oktober 1874 in Deutschland eingeführt. Bis zum 31. Dezember 1957 galt dann die kirchliche Trauung, vor der standesamtlichen Eheschließung, als Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe bedroht war. Seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes, am 1. Januar 1958, begeht nach § 67 PStG derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der eine kirchlichen Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesbeamten erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers wurde eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift jedoch nicht mit einer Geldbuße bedroht. Es handelt sich somit um eine „unechte“ Ordnungswidrigkeit, da sie sanktionslos bleibt.
In Israel gibt es kein Standesamt. Die Trauung muss nicht in einer Synagoge, vor einem Rabbie, erfolgen. Der Rabbi, der die Funktion eines Rechtsgelehrten hat, sollte allerdings mindestens konsultiert werden, da hier ähnlich wie bei uns, mit Standesamt, Rechte für Partner und Nachkommen entstehen. Insoweit ist öffentlich machen wichtig.

Manche Freikirchler gehen aktuell nicht zum Standesamt, führen nur angeblich erforderliche kirchliche Trauung durch, damit zwei miteinander Sex haben können, ohne die Witwenrente zu verlieren. Denn vor dem Staat sind sie ja dann nicht verheiratet. Das die Zehntenabgabe für Prediger so höher wird, wird angenehmer Nebeneffekt sein. Sex bevor ein Priester traut, gilt dort wie im Katholozismus als Sünde. Hier haben die Freikirchlichler nicht bemerkt, dass sie päpstliche Bestimmungen umsetzen.

Lässt sich ein protestantisches Paar scheiden, können beide jeweils mit Konvertierung zum Katholizismus katholisch getraut werden, weil die erste Ehe mangels Sakrament, mit katholischer Sicht keine Ehe ist.
Wer katholisch geheiratet hat, sich ohne Eheanullierung scheiden lässt, kann nicht nochmals katholisch getraut werden.

Gottes Ideen (oder die der Religionsführer?) sind interessant!

Liebe, per Formel, Gesetz, Geld, scheint mir grundsätzlich ein Unding.

Auch in anderen Religionen sind religiöse Trauungszerremonien bekannt. Selbst auf diesem Weg fand ich den eigentlichen Ursprung religiöser Trauungen nicht heraus.


Kind des Lichts