Hier die Chronologie der Ereignisse:
AUA – meine Predigten werden geklaut! « Pastors-home – Weblog
Rechtlich ist lange durch, dass jeder Mensch Schöpfer, Urheber ist.
UNESCO Artikel 1,1.
Es bedarf keines copyrrigth. Es kann auch mit Pseudonym belegt sein.
Wenn nicht ausdrücklich Gemeingut, wie bspw. zu Wikipedia ist, ist immer zunächst Diebstahl anzunehmen.
Staat und Kirche sind getrennt. Kultusräte betreiben in vielem Gewohnheitsrechte, die noch kein ordentlicher Richter untersuchte. t.
Die Schöpfungshöhe,
damit Urheberrecht, bezüglich angewandter Kunst, steht in der Gerichtspraxis in Abhängigkeit Beurteilung freier Künstler. Parteiisch glaubenswissenschaftlicher Arbeitsvertrag mit lebenslänglicher Loyalitätverpflichtung, erscheint ungünstige Vorraussetzung.. Für mich ist denkbar, dass ordentlicher Richter nach Begutachtung zum Gemeingut erklärt. Bis dahin dürfen andere aber nicht die Äppel-klau-sur betreiben, die schon immer unter Priestervolk war.
PS: Schöpfungshöhe scheint wohl bloße Geschmachssache, bzw. auch Sache von Lobbiisten. Es scheint kaum etwas, wo so wenig Durchblick möglich ist.
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05 Oktober 2012
Müssen gleichgeschlechtlich Liebende Kritik an ihrem Verhalten aushalten?
1. Zur Homosexualität. So wie Katholiken Kritik an ihrem Glauben und der diesem zugrundeliegenden Lehre aushalten müssen (und dies auch täglich tun), müssen „gleichgeschlechtlich Liebende“ Kritik an ihrem Verhalten aushalten, egal, wie diese motiviert sei, ob schöpfungstheologisch oder kantianisch, katholisch oder philosophisch.
Im Dialog « Jobo72's Weblog
Kommentarfunktion generell geschlossen, betreibt Jobo scheinbar Monolog. statt Dialog. KdöR, dank Hoheitsrecht, Rechtsgrund (causa), Motivation, Treuepflicht zur Verfassung, ist anderes wie Loyalität gegenüber Ideologie, unsachgemäße Rechtfertigung aus Überzeugung, aus Maßgabe parteiischer Glaubenswissenschaft.
Seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 erübrigt sich die parteiisch glaubenswissenschaftliche ideologisch gefärbte Kritik auf Basis rechtsunwirksamer nichtiger Texte, Kirchenstrafrecht, in der Öffentlichkeit.
Rechtsanwalt Volker Beck
http://beckstage.volkerbeck.de/2012/08/18/csu/
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