1. Zur Homosexualität. So wie Katholiken Kritik an ihrem Glauben und der diesem zugrundeliegenden Lehre aushalten müssen (und dies auch täglich tun), müssen „gleichgeschlechtlich Liebende“ Kritik an ihrem Verhalten aushalten, egal, wie diese motiviert sei, ob schöpfungstheologisch oder kantianisch, katholisch oder philosophisch.
Im Dialog « Jobo72's Weblog
Kommentarfunktion generell geschlossen, betreibt Jobo scheinbar Monolog. statt Dialog. KdöR, dank Hoheitsrecht, Rechtsgrund (causa), Motivation, Treuepflicht zur Verfassung, ist anderes wie Loyalität gegenüber Ideologie, unsachgemäße Rechtfertigung aus Überzeugung, aus Maßgabe parteiischer Glaubenswissenschaft.
Seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 erübrigt sich die parteiisch glaubenswissenschaftliche ideologisch gefärbte Kritik auf Basis rechtsunwirksamer nichtiger Texte, Kirchenstrafrecht, in der Öffentlichkeit.
Rechtsanwalt Volker Beck
http://beckstage.volkerbeck.de/2012/08/18/csu/
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