Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit zählt. Zum uneindeutigern Begriff Religion, nicht greifbarer Person Gott, nicht gefundener (bzw.uneindeutigem Begriff )Seele ist kein Wert auszumachen. Gefühle existieren, sind aber nicht auf Richtigkeit prüfbar. Angaben der Koordinaten Person Gott, wären zweckdienlich zur Ergreifung Sonstiges kann keine Feudalansprüche rechtfertigen.
Preisen erfolgt für Gütequalität. Werberecht ist nicht Täuschungsrecht.
Staat und Kultus getrennt,
parteiische Glaubenswissenschaft kein Hohheitsrecht, fordert der Staat keine Loyalitätspflicht, wie es im ideologischem Kultus für Amtspersonen parteiischer Glaubenswissenschaft gilt.
Der parteiische, ideologischer Kultusrat vertritt offiziell Interessen der Mitglieder. So heißt es meist. Glaubhaft ist eine überprüfte Aussage, die Entsprechendes im Höchstwahrscheinlichkeitsmaß belegt. Real besteht zwischen Mitgliedern bereits eine riesige Spannweite zwischen den Aktivisten, bis hin zu Karteileichen, die noch zu Bestattungen gehen. Nicht weil sie Absurdes glaubhaft halten, sondern weil sie Angehörige nicht allein lassen wollen.
Das Kultus(straf)recht, bzw. Disziplinarrecht, im Rahmen privatrechtlicher Arbeitsverträge Kultushoheit, Amtsperson, prüft ordentlicher Richter, grundsätzlich nicht. Es sei denn es sind Kläger und nachweislich Verletzung der Treuepflicht (GG Art.5,Abs.3) in Berücksichtigung, der aktuell allgemeingültigen Richtlinien, Normen, Gesetze. Gewöhnlich ist dann schwereres Ausmaß.
Einen Vertrag (oder Bund) auf "Treu und Glauben", mit einer nicht greifbaren Form, bzw. nicht justitiabler Person, deren Nachweislichkeit mit § 323 c StGB , § 111 OwiG (Name) und § 11 (Personen- und Sachbegriffe(im Besonderen "3" und "c") nicht gegeben ist, gilt im Weiteren auf Basis § 13 (Urheberpersönlichkeit) und 16 UrhG (anonyme Werke, ....Ghostwriter, Plagiate) Totenwürde p.m.a. (post mortem auctoris). (§ 64 UrhG) § 116-144 BGB , § 44 Absatz 1, VwVfG, von Anfang an grundlos, unbegründet, unbewiesen. Imaginäre Gestalten sind keine Grundrechtsträger http://bit.ly/qgMrGQ DUrkundenperson wird als existent angenommen, wenn eigenständige Unterschrift, Beglaubigung, Besiegelung, existiert, diese von Selbigen als Solches beglaubigt ist. Vgl. § 415, § 417,§ 418 ZPO Zivilprozessordnung. Was der Form ermangelt, an schwerwiegendem Fehler leidet, ist nichtig. Übernatürliche Person Gott hat weder beim Einwohnermeldeamt,noch beim Finanzamt eine Identifikationsnummer. Gemessen an Wortherkunft kann es auch Kot sein. Kot = Erde. UNESCO Artikel 1,1: "Unter Künstler ist jede Person zu verstehen, die "schöpferisch" tätig ist. Das heißt schöpferisch ist Alles.Falsche Erinnerung, Zirkelkreisen mit kultischem Brauchtum, ergibt aber keine Sach/Fachinformation, (Inhaltsaspekt), nachvollziehbaren Begründungszusammenhang. Es ergibt keine existenzielle Notwendigkeit.
"Lex neminem cogit ad vana seu inutilia peragenda" (lat.) "Das Gesetz zwingt niemanden nichtige oder unbrauchbare Sachen zu tun"
Es besteht keine staatsrechtliche Pflicht, religiöse Überzeugungen im Öffentlichen kundzutun. §140 GG. Werbung ist keine Dienstleistung. Das geschieht im Eigeninteresse. „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz) werden aber einschließlich geheimniskrämerisch wundersamer Wortsäerei, der Kultusherren,letztlich von allen Steuerzahlern finanziert. Bischof hat Einkommen zwischen7.000 -12.000 Euro mtl,+ Zulagen, für die letztlich allgemeine Steuerzahler zahlen müssen. Amerikanischen Weltraumbehörde Nasa, der Deutsche Wetterdienst, das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung und das Max-Planck-Institut für Meteorologie sind heute informativer zu dem was früher Gott (Götter, Engel, Dämonen) genannt wurde.
Unterlassene Hilfeleistung, § 323 c StGB, Mangel an Gleichheit GG Art. 3 . Mangel an Verfassungstreuepflicht nach dem GG Art.5, kommt hinzu.
Jan, Reis, Chrisamthemen, ist anderes.
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Änderungen erfolgt sind,
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/
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