09 Januar 2013

Der Ertrag der Erlösung


Für mich will ich nicht viel.
 Im Interesse gesamtem Volkes kann ich  nicht handen.
 




 Lichtkind Erde (@erdlicht) schreibt: Dein Kommentar muss noch moderiert werden.

Empirich Natur-, Gechichts-, Rechtwissenchaftich ist Melchiseck out.

Wenn offiziell erwachener Mensch Fettiche, Wunder nicht greifbaren Bigboss,
rituelle Sprechakte und Formelsprüche, symbolische Markierungen, ggf. Kleidervorschriften, Jahreszirkeln, Wendepunkte und Initialisierungen. braucht, hat er vielleicht irgendweche gravierenden Bechäftigungprobleme. Garantie, für privatautome faule unprüfbare Versprechungen, im Auftrag Mondgesicht, Selbsterleuchter voll Spiritus, stehen jedenfall an jedem Kiosk.

Es besteht ein Beweisführungsanspruch bei feststehenden Wahrheiten, Tatsachenbehauptung, wenn es um Freiheit der Meinungsäußerung geht.
http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
Problem Staatsrecht ( (Art.140 GG, 137 Abs.1 )
Mangel Selbstbestimmungsrecht, Wissenschaftsfreiheit parteiicher Theologie Art. 5 Abs. 3 GG, Ordnungen der Kulusdiktatur mit Oridnation gebunden an Bekenntnisse (keine Geständnisse) Alphabet (Schrift – ohne Urheberrecht), rechtunwirkame, nichtige Texte (ohne Urheberschutz http://bit.ly/c9QDLZi) ergeben rechtliche Unheilbarkeit, bzw. .Gegenstand der Verjährung
Tatsachenbehauptung ist Beweisführungspflichtig EMRK 17 http://bit.ly/uQ2t9M
Kognitive Teileistungtörungern, DSM-IV-Katalog, 10. Revision (ICD-10, sind vielschichtig.
LS 2012 Drucksache 27) http://bit.ly/U828AY
Vom VerfGH muss Meinungsäußerung
in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136f.] = NJW 1977, 799; BVerfGE 54, 208 [215] = NJW 1980, 2072; BVerfGE 82, 272 [281] = NJW 1991, 95). Unbeweisbare ist nicht prüfbar .
Unrichtige Informationen kein schützenwerte Gut, ist eine bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst (vgl. BVerfGE 54, 208 [219] = NJW 1980, 2072; BVerfGE 61, 1 [8] = NJW 1983, 1415; BVerfGE 90, 241 [247] = NJW 1994, 1779).

 Anlass
Der Ertrag der Erlösung | Ein feste Burg ist unser Gott


                                              

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