30 Juni 2013

Miteinander reden im Internet

untenstehendweitere Ergänzung
Maggie sagt:
Dein Kommentar muss noch moderiert werden. 
Was ängstliche, konservative, bemühte Missionare, Prosyelythenmacher, als Meinungsfreiheit bezeichnen, ist oft verfassungsrechtlich keine Meinungsfreiheit. Was sie als Religionsfreiheit bezeichne, ist mit Anspruch Wahrheit gefunden zu haben, verfassungsrechtlich keine Wahrheit. sondern rechtlich rechtswidrig, wobei virtuell nie 100 % klar ist ob Ordnungswidrigkeit, Strafbarkeit oder schlicht Unzurechnungsfähigkeit vorliegt. Und wenn man alle Narren wegsperren wollte, wäre es noch teurer für die Steuerzahlergemeinschaft, wie uns die Kulte schon kosten. Fazit: Aushalten.
Meinungsfreiheit
muss in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136f.] = NJW 1977, 799; BVerfGE 54, 208 [215] = NJW 1980, 2072; BVerfGE 82, 272 [281] = NJW 1991, 95).
-Tatsachenbehauptung
ist Beweisführungspflichtig EMRK 17 http://bit.ly/uQ2t9M
Beweisführungsanspruch
beteht bei feststehenden Wahrheiten, Tatsachenbehauptung, wenn es um Freiheit der Meinungsäußerung geht.
http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
Zur verfassungsrechtlichen Meinungsfreiheit, gehört:
“Belege für die Legitimität, Notwendigkeit und Angemessenheit konkreter Restriktionen vorbringen und sich mit kritischen Einwänden in der Öffentlichkeit und ggf. vor Gerichten auseinandersetzen.”
UN Sonderberichterstatter Prof. Dr. Heiner Bielefeldt zum Streit um Religionsfreiheit. pdf http://bitly.com/12aKapn
Die Religionsfreiheit
ist verfassungsrechtlich, Freiheit zur Suche nach Wahrheit, kein Recht, auf religiöse fiktiv einzige wahre Vorstellung auf Basis eines bestimmten formal rechtlich nichtigem Glaubensbuch, zu dem Glaubenshelden, Sonderprivlien erwarten, ggf. auch noch Ideen-Ehrschutz im Hinblick Inhalt suchen.
Respekt
vor anderen Religionen und Weltanschaungen muss gesellschaftlich erstritten werden, darf aber nicht strafrechtlich verordnet werden.”
Weiteres: Rechtsanwalt Volker Beck http://www.twitlonger.com/show/ilmce
Begriff “Idee” war ursächlich nicht abstrakter Gedanke, sondern tatsächlich Vorhandenes. Deshalb gibt es für Ideen auch keinen Urheberschutz.http://bit.ly/c9QDLZ
Bloße Idee (§ 24 Abs. 1 UrhG ) für ein Werk bewirkt keinen urheberrechtlich Schutz,
Orginalität ist maßgeblich. § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG . OLG Hamburg, Urteil 17.10.2012, Aktenzeichen 5 U 166/11
Es kommt auf konkrete Gestaltung. Grad der Originalität, konkreten Ausgestaltung, dahinter stehende Idee, Gesamteindruck, an, mit der Eigenart des neuen Werks, hinter dem charakteristischen Züge des älteren geschützten Werks verblassen. Dies ist maßgeblich für den Schutz eines Kunstwerk. § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG . OLG Hamburg, Urteil 17.10.2012, Aktenzeichen 5 U 166/11Ein Merkmal angewandter Kunstfreiheit ist auch Kritik, Parodie, Karikatur. zum Vorlagentext. (vgl. Urteil : BGB, GRUHR, 2008, 693, TV-Total)
Je nach dem wie meine Tagesverfassung ist, reagier ich nicht nur nach bestem Gewissen mit rechtlicher Korrektur. Parodie, Karikatur, ist dann auch möglich.
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Weitere Anmerkungen
1. Statt Sache,Sachinhalt, bieten Theologen, in Tendenz, poetisch Werbung, bzw. sehr viele uneindeutige Begriffe, hinzukommend was heute nicht mehr stimmig ist. Eine gewisse Technikfeindlichkeit ist paralell. 
2.Selbstmitteilung“ steht gewöhnlich in starkem Bezug zu Kult, liturgischen Namen. Es ist  überdurchschnittlich viel  falsche Erinnerung, magisches Denken, Konfabulierungen.
3. Von Andersdenkenden halten sie nur etwas wenn Predigt schön genannt wird.  Es wirkt, als seien sie im Hinblick Lob bedeutend mehr die Abhängigen, wie der Rest der Mitglieder, die ihr Selbstbewusstsein selten auf ganzer Linie von Prediger abhängig machen.  
Wie man sich betet, so lügt man (Schmidbauer)

http://bitly.com/155I1O6
Beleidigungen?                                           Ihr Schlangen und Otterngezücht! 
Matthäus 23:33-39 (Luther Bibel 1912) 
Und hier gibt es noch die Steigerung eines Inflationsprediger

Wenn Flabes das gesagt hat, bin ich unschuldig. Im besonderen Stl bin ich doch anpassungsfähig. 
4. Zu Änderungen sind sie dank Macht der Gewohnheiten kaum  zu veranlassen. Arbeitsrechtliche bekenntniskonforme Loyalitätspflicht, mit internen Maßregelungen der Bischöfe und Kultusräte, (Besoldungens, Pensionskürzung, usw.)  sind  hart, soweit man die Tätigkeit liebt oder nichts anderes lernte. 
Spätestens, wenn Auferstehung liturgischer Namen (im kultischen Verständnis) in Frage gestellt ist, wird es heiß. Besonders für rechtskonservative  Protestanten misst sich daran Alles.  Ist Christus (Chrisantheme?) nicht auferstanden, ist aller Glaube umsonst. Ich stehe jeden Tag auf., Energiestoffwechsel funktioniert.  
Rechtschreibung Variations - Schriftverfälscher (Alphabet) waren wirklich! Knowledge Base, HouseofNames.com http://bitly.com/14GAxfM

Das die, welche ihr Einkommen mit Werbung, Ideologie, Jahreszirkelkreisen, Absatz Werbungskosten, finanzieren, loyalitätspflichtig, bekenntniskonform, sein müssen, ist nicht recht, nicht gut, aber angesichtes Interessen nachvollziehbar. 

Zur Theologie,dh.  bekenntnisgebundene parteilichen Glaubenswissenschaft, existiert nach Art 5, Ab. 3 GG , Urteil: BVerfG, 1 BvR 462/06 vom 28.10.2008, Absatz-Nr. 4, eingeschränktes  Selbstbestimmungsrecht, Mangel angewandter Wissenschaftschaftsfreiheit. 
Informationsfreiheitsanfragen - Frag den Staat →    http://bitly.com/X1fyOX

Weniger nachvollziehbar ist, wenn Betroffene kein arbeitsrechtliches Arbeitsverhältnis haben, aber eine Art Kadavergehorsam an den Tag legen. . Ist keine wirtschaftliche Abhängigkeit, wirken wohl Drohungen, Täuschen, Versprechung, die sie dann wie gelernt weiter geben. 

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