30 Juni 2013

Miteinander reden im Internet

untenstehendweitere Ergänzung
Maggie sagt:
Dein Kommentar muss noch moderiert werden. 
Was ängstliche, konservative, bemühte Missionare, Prosyelythenmacher, als Meinungsfreiheit bezeichnen, ist oft verfassungsrechtlich keine Meinungsfreiheit. Was sie als Religionsfreiheit bezeichne, ist mit Anspruch Wahrheit gefunden zu haben, verfassungsrechtlich keine Wahrheit. sondern rechtlich rechtswidrig, wobei virtuell nie 100 % klar ist ob Ordnungswidrigkeit, Strafbarkeit oder schlicht Unzurechnungsfähigkeit vorliegt. Und wenn man alle Narren wegsperren wollte, wäre es noch teurer für die Steuerzahlergemeinschaft, wie uns die Kulte schon kosten. Fazit: Aushalten.
Meinungsfreiheit
muss in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136f.] = NJW 1977, 799; BVerfGE 54, 208 [215] = NJW 1980, 2072; BVerfGE 82, 272 [281] = NJW 1991, 95).
-Tatsachenbehauptung
ist Beweisführungspflichtig EMRK 17 http://bit.ly/uQ2t9M
Beweisführungsanspruch
beteht bei feststehenden Wahrheiten, Tatsachenbehauptung, wenn es um Freiheit der Meinungsäußerung geht.
http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
Zur verfassungsrechtlichen Meinungsfreiheit, gehört:
“Belege für die Legitimität, Notwendigkeit und Angemessenheit konkreter Restriktionen vorbringen und sich mit kritischen Einwänden in der Öffentlichkeit und ggf. vor Gerichten auseinandersetzen.”
UN Sonderberichterstatter Prof. Dr. Heiner Bielefeldt zum Streit um Religionsfreiheit. pdf http://bitly.com/12aKapn
Die Religionsfreiheit
ist verfassungsrechtlich, Freiheit zur Suche nach Wahrheit, kein Recht, auf religiöse fiktiv einzige wahre Vorstellung auf Basis eines bestimmten formal rechtlich nichtigem Glaubensbuch, zu dem Glaubenshelden, Sonderprivlien erwarten, ggf. auch noch Ideen-Ehrschutz im Hinblick Inhalt suchen.
Respekt
vor anderen Religionen und Weltanschaungen muss gesellschaftlich erstritten werden, darf aber nicht strafrechtlich verordnet werden.”
Weiteres: Rechtsanwalt Volker Beck http://www.twitlonger.com/show/ilmce
Begriff “Idee” war ursächlich nicht abstrakter Gedanke, sondern tatsächlich Vorhandenes. Deshalb gibt es für Ideen auch keinen Urheberschutz.http://bit.ly/c9QDLZ
Bloße Idee (§ 24 Abs. 1 UrhG ) für ein Werk bewirkt keinen urheberrechtlich Schutz,
Orginalität ist maßgeblich. § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG . OLG Hamburg, Urteil 17.10.2012, Aktenzeichen 5 U 166/11
Es kommt auf konkrete Gestaltung. Grad der Originalität, konkreten Ausgestaltung, dahinter stehende Idee, Gesamteindruck, an, mit der Eigenart des neuen Werks, hinter dem charakteristischen Züge des älteren geschützten Werks verblassen. Dies ist maßgeblich für den Schutz eines Kunstwerk. § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG . OLG Hamburg, Urteil 17.10.2012, Aktenzeichen 5 U 166/11Ein Merkmal angewandter Kunstfreiheit ist auch Kritik, Parodie, Karikatur. zum Vorlagentext. (vgl. Urteil : BGB, GRUHR, 2008, 693, TV-Total)
Je nach dem wie meine Tagesverfassung ist, reagier ich nicht nur nach bestem Gewissen mit rechtlicher Korrektur. Parodie, Karikatur, ist dann auch möglich.
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Weitere Anmerkungen
1. Statt Sache,Sachinhalt, bieten Theologen, in Tendenz, poetisch Werbung, bzw. sehr viele uneindeutige Begriffe, hinzukommend was heute nicht mehr stimmig ist. Eine gewisse Technikfeindlichkeit ist paralell. 
2.Selbstmitteilung“ steht gewöhnlich in starkem Bezug zu Kult, liturgischen Namen. Es ist  überdurchschnittlich viel  falsche Erinnerung, magisches Denken, Konfabulierungen.
3. Von Andersdenkenden halten sie nur etwas wenn Predigt schön genannt wird.  Es wirkt, als seien sie im Hinblick Lob bedeutend mehr die Abhängigen, wie der Rest der Mitglieder, die ihr Selbstbewusstsein selten auf ganzer Linie von Prediger abhängig machen.  
Wie man sich betet, so lügt man (Schmidbauer)

http://bitly.com/155I1O6
Beleidigungen?                                           Ihr Schlangen und Otterngezücht! 
Matthäus 23:33-39 (Luther Bibel 1912) 
Und hier gibt es noch die Steigerung eines Inflationsprediger

Wenn Flabes das gesagt hat, bin ich unschuldig. Im besonderen Stl bin ich doch anpassungsfähig. 
4. Zu Änderungen sind sie dank Macht der Gewohnheiten kaum  zu veranlassen. Arbeitsrechtliche bekenntniskonforme Loyalitätspflicht, mit internen Maßregelungen der Bischöfe und Kultusräte, (Besoldungens, Pensionskürzung, usw.)  sind  hart, soweit man die Tätigkeit liebt oder nichts anderes lernte. 
Spätestens, wenn Auferstehung liturgischer Namen (im kultischen Verständnis) in Frage gestellt ist, wird es heiß. Besonders für rechtskonservative  Protestanten misst sich daran Alles.  Ist Christus (Chrisantheme?) nicht auferstanden, ist aller Glaube umsonst. Ich stehe jeden Tag auf., Energiestoffwechsel funktioniert.  
Rechtschreibung Variations - Schriftverfälscher (Alphabet) waren wirklich! Knowledge Base, HouseofNames.com http://bitly.com/14GAxfM

Das die, welche ihr Einkommen mit Werbung, Ideologie, Jahreszirkelkreisen, Absatz Werbungskosten, finanzieren, loyalitätspflichtig, bekenntniskonform, sein müssen, ist nicht recht, nicht gut, aber angesichtes Interessen nachvollziehbar. 

Zur Theologie,dh.  bekenntnisgebundene parteilichen Glaubenswissenschaft, existiert nach Art 5, Ab. 3 GG , Urteil: BVerfG, 1 BvR 462/06 vom 28.10.2008, Absatz-Nr. 4, eingeschränktes  Selbstbestimmungsrecht, Mangel angewandter Wissenschaftschaftsfreiheit. 
Informationsfreiheitsanfragen - Frag den Staat →    http://bitly.com/X1fyOX

Weniger nachvollziehbar ist, wenn Betroffene kein arbeitsrechtliches Arbeitsverhältnis haben, aber eine Art Kadavergehorsam an den Tag legen. . Ist keine wirtschaftliche Abhängigkeit, wirken wohl Drohungen, Täuschen, Versprechung, die sie dann wie gelernt weiter geben. 

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21 Juni 2013

Sommersonnenwende Mythen


Seit der Christianisierung Europas werden Mitsommerfeste oft mit dem Heiligen des 24. Juni, Johannes dem Täufer, verbunden, der als besonders machtvoller Heiliger galt. Einige der Sonnenwendbräuche, wie die Johannisfeuer, sind nach ihm benannt. Hier liegt das Datum kurz nach der tatsächlichen Sommersonnenwende, da das Datum des Julianischen Kalenders benutzt wurde. (Mit Material von: Wikipedia)

 http://www.kleiner-kalender.de/event/sommersonnenwende/23326.html

Ursächlich zum Mythengemenge war/ ist Mangel an Technik. Verwechslung, Ursache, Wirkung, Personifizierung von Sachen, Erinnerungen die nicht authentisch sind. massenhafte ideologische  Manipulation, Selbst-, Fremdsugesstionen, zu Elitedenken, Ältesteste Texte der unterschiedlich kanonisierten Bibel, stammen aus Qumran, sind  aus 250 n. d. Z. Hebräischen, sogenannte Gematrie, Zahl für Buchstabe, weitere Deutungsmuster hatte griech.  ab 1 Jh. v. d. Z und in Berücksichtigung des Äußerlichkeit der Buchstaben auch phönizischen Einfluss.  Jüd. Rückberechn. Kalender war ab 4te Jh. bis 10/11 Jh. nach der Zeit. Es kann  folglich nur mit Abgucken von anderen Kalendern gelaufen sein Pers. Zurvan = Zur Wahn (Gott = Zeit  U(h)r) Pers. Monat Frawaschi = Farvardin (Glauben = Geburt wählen) = Widder =arabisch Hamal  Widder Alpha Arities. Gestirn wird  wörtlich nicht geboren. Astrologisch Widder      Ähnlichkeit mit 22tem hebr. Buchstabe T = sumerisch Schaf = Aries- 21. März - 20. April =18 Tsadeck,  Perach (Blüte, Stab)  288 Funken = Recht, Gerecht. 18ter Buchstabe  Tzadek, Perach (Stab, Blüte) , legendär  = 288 Funken. 1. Kalender ca. 209-210 Tage 2. Kalender ca. 288 Tage. 3. Jüd. Legende zu greg. Kalender. Josua forderte 18. März (77/78 Tag, zur Überquerung Jordan auf.    18. März bis 31.12 = 288 Tage.  Durchführung soll derzeit am Tag des Frühlingspunkt gewesen sein.     Real ist kein andererwertiger Nachweis zum großen Exodus aus Ägypten. ##Schlag nach!Heilige Schriften:Verschiedene sogenannte hl. Schriften; Bibelserver; Lexika: Definiere;Wissen; Info bitte; sonstige LexikaSuchmaschinen · dogpile · metacrawler · search · freefind · infoseek · abacho · hotbot · avoy· mehr ...

Religionsfreiheit, Narrenfreiheit zur Rechtswidrigkeit?



"Wir dürfen auch mal Dinge tun, die nicht richtig sind. Dafür, dass wir trotzdem befreit leben können, ist Jesus Christus gestorben.Übrigens: Er ist auch gestorben für die Täter, von denen nun jeden Tag in den Nachrichten zu hören ist. Für diese Menschen, die so schwere Schuld auf sich geladen haben, auch für sie ist Jesus gestorben"
  Prediger Heiko Kuschel,
 Vorfall war schon 2010.Selbstlegitmation  zur Narrenfreiheit?  Text hat  keine Rechtsnorm rechtsentstehenden Inhalte, rechtserhaltenden Tatsachen, zur Legitimation, im öffentlichem Recht.  Ich kommentierte derzeit,  entdeckte es nun wieder.  
 

Tauperlen sind nur die halbe Miete

Verfasst von Gast (nicht überprüft) am 9. November 2010 - 14:00.



U.. a. erwähnte ich im Kommentar als Gast:  " Lehre Menschen  besser die Menschenrechte, Landesgesetz, Mathematik, Physik, Chemie Biologie."
 Einem der mutmaßlichen Anhänger oder Berufskollegen  Prediger Heiko Kuschel, passte mein Kommentar  nicht.
Vorgeblich fanden dann    Viele (nicht nachgewiesenen Personen) mein Kommentar sei belustigend, unverständlich, .gemäß   Rückmeldung (Admin) . Fragen hatte Prediger Heiko Kuschel, nicht.   Evangelischem  Theologe, hat  nach Urteil Verfassungsgericht mit bekenntniskonformer, logyalitätspflicht,  bedingtem Mangel an Selbstbestimmungsrecht, Mangel an Wissenschaftsfreiheit.   (Urteil zu Prof. Lüdemann)
Mangel an Selbstbestimmungsrecht, im Rahmen gültiger Verfassung, ist wie unter Vormundschaft stehen.
Er teilte mit, dass er weitere  Kommentare von mir nicht mehr veröffentlichen wolle. Er gab nichtmals  Gelegenheit zur Erläuterung. Er hat auch  keine  Rechtsverwirkung meinerseits festgestellt.  Fazit: Zirkelschluss, Zirkelkreisen,---stör mir nicht meine Kreise. Belustigend, unverständlich, wird jeder Prediger wenn er seinen Unverstand, sein nicht Wissen wollen oder Können für Besoldung, Absatz Werbungskosten vermarktet, dafür Zensur im Öffentlichen, ohne Rechtsgrund betreibt . Mein mutmaßlicher  Makel war, dass ich ihm nicht nach der Nase redete, wie es die Rechtgläubigen zu tun pflegen. Und die treuen Schafe DEA sind den Klerikern wichtig. Sonst säße keiner mehr mehr in der Bank, der Prediger anbetet. Fundamentalistisch Selbstgerechte gibt es.
 Die übernatürliche, allwissend allmächtige  Fiktion der Exorzisten,
dank Glaubensbuch  (§ 66, 13, 10  UrhG) bemerkt keinen Ressorcemangel. Verwalter mit glaubwürdigem Talar, Beefchen, leiden mehr am Prestigemangel.







Aus dem Kultbuch:
 Und der HERR lobte den ungerechten Haushalter, daß er klüglich gehandelt hatte; denn die Kinder dieser Welt sind klüger als die Kinder des Lichtes in ihrem Geschlecht. →  Luther Bibel (1912)
Für  gelangweile Dämonen gab es allerdings noch  kein Hartz IV. :-)
 Petrus (ein Gott? ) durfte hingegen nicht belogen werden. Unter monströsen Umständen fielen Ananias und Saphira, kurz hintereinander tot um, weil sie nicht den 10ten abgaben.  Die Kripo hat es nicht untersucht. Deutlich ist nur, dass gemessen an Überlieferung, einiges oberfaule
Methode des Glauben manchen, hatte. Letztlich war es dann  die subkultische Norm. 



Religion = Rückbindung
hat authentische Grenzen.  Was die Helden glauben sollen weiß ich wohl. Wer sich nicht versteht, versteht auch keine Anderen vollständig. 
Belustigend ist, wenn einer Wissen vorgibt, welches er nicht hat, will.
ECHTHEIT bedarf mehr, um den  Text  des Glaubensbuch als "Wort Gottes"virtuell Glauben machen, zu verkaufen.
Der Glaube an Glaube, ohne historische Fakten, Beweisführung, soll vorgeblich persönliche Beziehung der Rechtgläubigen sein.  Persönliche gnädige Geheimniskrämereien kann man auch für sich behalten.
Theologie, auch   an der Uni  unterliegt der Direktive der Kirchen. Wer kritisch lehrt fliegt raus und er Staat zahlt die Rente. 





Mit hochgradig traditionsfixierte,Denkverweigerung, auf Biegen und Brechen, wird der Job Prediger nicht glaubhafter.
Gewaltmonopol ist beim Staat.

Religionsfreiheit 
ist verfassungsrechtlich kein Privileg auf Auferwähltentum und Wahrheit, "der" Religion, Konfession, Glaubensbuch, mit wahrem selbstgerechtem Glaube an Glaube, an Glaubensbuch, dem Ehrschutz gebührt. Relgionsfreiheit ist verfassungsrechtlich die Freiheit zur Suche nach Wahrheit, nicht die Freiheit zur Wahrheit, "der" Religion, "des" Glaubensbuch, "der" liturgischen Namen, samt Proselythenmacherei.   Weltschöpfer Konoingan, Lebensspende Dewi Sri........Götterspeise unendlich, kennt der isolierte Kuckucksclan doch gar nicht.

 Dienstleister?
Wer meint, er sei Dienstleister hat keine Propagandapflicht, aber vorvertragliche "sachdienliche, sachgerechte" Informationspflichten.
 Einseitigkeit steht im  Widerspruch zu Menschenrechten, im Widerspruch zur pluralistischen Demokratie, wonach alle Menschen gleichermaßen in ihren grundlegenden Rechten (auch Meinungsfreiheit) anerkannt werden müssen.

 Nach  Art. 4 Abs. 2 GG  gilt das  Recht auf ungestörte Religionsausübung
aus dem in Art. 4 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität  allen, inklusive Freireligöse und Atheisten (vgl. BVerfGE 24, 236 (245 f.).etc. Grenze Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt. Hier geht es dann nicht um der Bürger Loyalitätspflicht zum Kultusgesetz, sondern um Staatsrecht, Treuepflicht zur Verfassung.
Eine ungestörte Religionsausübung gehört nicht auf Presentierteller der Öffentlichkeint, weil ein Fetisch das so diktiert, der letztlich dem Lebensunterhalt des Klerus zweckdienlich ist. 


Voraussetzung für übernatürlichen Gott mit Menschen als Ziel und Mittelpunkt der Schöpfung ist nicht vorhanden. Spekulativ Illusionäres kann man nicht herbeizubeten.


Bloße Idee 
(§ 24 Abs. 1 UrhG ) für ein Werk bewirkt keinen urheberrechtlich Schutz,
Orginalität ist maßgeblich. § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG . OLG Hamburg, Urteil  17.10.2012, Aktenzeichen 5 U 166/11
 Zur Theologie,dh. bekenntnisgebundene parteilichen Glaubenswissenschaft, existiert nach Art 5, Ab. 3 GG , Urteil: BVerfG, 1 BvR 462/06 vom 28.10.2008, Absatz-Nr. 4, eingeschränktes Selbstbestimmungsrecht, Mangel angewandter Wissenschaftschaftsfreiheit

Seit dem 16. Jahrhundert ist die Welt (mittelalterlicher Kosmos)  bis hin zum heutigen expandierenden Universum immer größer geworden.Ca. 5000 mit bloßem Auge sichtbaren Sterne stellen nur einen winzigen Bruchteil der nach heutiger Schätzung zig Trilliarden Himmelskörper dar.“  Während das European Extremely Large Telescope (E-ELT) ind der Mache ist, wollen Priesterastrologen immer noch ihre Bibel als Fundament wissen. Mit ABM in WfaA, entsprechendem Stundensatz, wäre es nachvollziehbarer.
Informationsfreiheitsanfragen - Frag den Staat http://bitly.com/X1fyOX

Deutsches Institut für Menschenrechte - Audio- und Videobar. (Religionsfreiheit)  
Respekt 
vor anderen zu haben, bedeutet für mich zunächst die körperliche Unverletzlichkeit des Nächsten bewahren, also Hilfe in Not, Notstand, unhängig Person. Der Glaubensheld meint aber oft mit Respekt, dem Glaube an Glaube sei Ehrschutz zu geben.
Vertrauen steht auch in Abhängigkeit zur Kompetenz, Verlässlichkeit, Qualität, Patent, Markenrecht, Verbraucher, Versicherungs-, Rechtschutz. Ehrschutz für Glaube an Glaube erwarten, Propaganda der Ausgrenzung, "im Öffentlichen", per Nutzervertrag, Ausnutzung Admin-Macht, hat nichts mit humanitärem Völkerrecht gemeinsam. Ausgenommen, es wäre gravierender Rechtsgrund. Andererseits fragt sich inwieweit man einer Theologie, die im Selbstbestimmungsrecht, angewandter Wissenschaftsfreiheit, gemäß Urteil des Bundesverfassungsgericht eingeschränkt ist, noch Zurechnungsfähigkeit anrechnen kann.

Nachweisliche Rechtsgrund 
mit methodischer Prüfung, sachdienlicher Begründung, ist anderes wie Willkür, Propagandabetreibene Priesterastrologie.
 Es erscheint Sinnentlehrt, wenn Kleriker  ihre arbeitsrechtlich und  loyalittätspflichtigen falschen Erinnerungen  liturgischen Namen, übernatürlicher Spuk, magisches Denken, Verwestes, Verjährtes, Widerlegtes, ggf. Stil Wort und Wissen“ "Intelligentes Design“ mitteilen. Theologie, auch   an der Uni , unterliegt der Direktive der Kirchen. Wer kritisch lehrt fliegt raus und der Staat zahlt die Rente.
 Besoldeter Einpferscher, Ritualverwalter, samt Werbungskostenersatz, auf Kosten Steuerzahler scheint anderes. Autoritär, Unlauterkeit, Proselythenmacherei, Wir-Vereinsnahmungs-, Anerkennungssucht, zur Ideologie,samt diskriminierender Anwendungen, im Öffentlichen,  ist Menschenrechtswidrig.
Eltern kann man nur warnen, Kinder an derartige Menschenfänger auszuliefern. Denn damit ist bezüglich Kultus aller Anfang gemacht.
 Nach Staatsrecht
hat für Behauptung Beweispflicht zu erfolgen. Geschehnis,  Urkundenperson,  Informationsquelle, räumliche Einordnung, Details, Bewegründe, fragwürdig, kann sich kein Sachverhalt, Begründungszusammenhang, ergeben.

Werbung 
keine Pflicht, ist grundsätzlich Vorleistung zur Dienstleistung "Vertrag Treu und Glauben". 
Vorleistung beinhaltet auch sachdienliche Informationspflicht. Geschäftsbedingungen, Satzungen öffentlich-rechtliche Benutzungsordnungen (Benutzungsverhältnis). § 307 BGB verletzt oder in seinen Vertragsbedingungen eine diskriminierende Bedingung enthalten ist, kann der Verstoß gemäß § 6 DL-InfoV als Ordnungswidrigkeit gemäß § 146 GewO mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden.


 
 Gewissensfreiheit
ohne Rechtsgrund, ohne Treuepflicht zur Verfassung, gibt es nicht. Ausgenommen Not, Notstand ist nachweislich.
Selbstbestimmt in Verantwortung vor Got (e/a-rets), Treuepflicht zur Verfassung, Religionsfreiheit zur Wahrheitssuche, zur angewandten Informations-, Wissenschaftsfreiheit,  ist anders.

 Verkündigung = Bundesgesetzblatt zählt heute hier
Botschafter = Diplomaten vertreten keine Ideologie

Missionar = zivilrechtlich mit nachweislicher Vollmacht, u. a. Postabholung (ehrenamtlich)

Religionsfreiheit 
bedeutet verfassungsrechtlich  Suche nach Wahrheit.
Verfassungsrechtlich gibt es keinen Ehrschutz für ideologische gefundene wahre Fundamente, mit wahrem Glaubensbuch, Religion, Konfession.
Meinungsfreiheit
gibt es verfassungrechtlich nicht ohne  Erfüllung Beweislast, Beweispflicht.
 Beweislage für die Evolution ist überzeugender wie Glaube an Glaube




Glauben an Glaube
Kosmos, keine Grenze, hier keine  Ursprache, keine Zeitchronik der Zeit (Kalendersysteme, Uhrwerke, Ortszeiten) ist kein Urtext, Dokument, Urkunde, zu formalrechtlich nichtigen Glaubensbücher.   Samaritaner, Juden, aramäischen Christen, Katholiken, Protestanten,...haben jeweilig  unterschiedliche Kanonisierung, Anzahl Bücher, zum Glaubens-Kultbuch, auch entsprechend andere Auslegung, Typographische Schriftzeichen tönern nicht. ohne greifbare ,Person. Es gibt ca 100 Schriften (Alphabete) auf der Erde. Ohne Gechmackmuster, Markenrecht DPMA, HABM,WIPO, ergibt sich keine besondere Schrift. http://fro.gy/1172po
Propheten, Offenbarungen 
gab es nicht. Geschrieben wurde im Nachhinein.Teilweise erfolgten sogenannte Übersetzungen nahezu ohne entsprechend Sprachkenntnisse. Ghostwriter, Pseudographen rechtlich anonyme Autoren ( § 66 Urhg) waren auch normal. Alphabete, Zahlen, Kalendersystem, Uhrwerke, Ortszeiten änderten sich, wie auch die Sprachen
Projektionen. Künstlerbilder, Religiquen, Symbole,   beweisen nichts.
Das bspw. liturgischer Name, Taufschein, und Glauben an Glaube, einen Christen macht, ist kultische Festlegung, im Interesse Lebensunterhalt des parteilischen Klerus.  Glaube an Glaube ist  judikativ keine Meinungsäußerung und auch nicht glaubhaft, wenn sachdienlich, sachgerechte Argumentation, mit Urkunden, Dokumenten, eventuell Archäologie, Fossilienkunde,  biometrisch Nachweisbarem, zur Person,  fehlen.  Konditionierung mit Ton, Künstlerbilder, Fressnapf (Selbst-, Fremd-Suggestion, Manipulation)  bringt es, wie beim Hund. Dafür braucht es nicht unbedingt  parteilichen Glaubenswissenschaftler, nur Gewohnheitstierisches. 
 Konsequenzen hängen davon ab, wie tief subjektive Bindungen gehen.
Abgewöhnen ist  möglich. Aber meist nur, wenn man es selbst leid hat, sich mindestens  subjektiv  Besseres bietet. Zwang ist letztes Mittel.

 Totenwürde gilt  Angehörigen.  Tote  sind nach Ablauf von 30 Jahren Sachen, die man unter bestimmten Umständen kaufen kann. Menschen kann man nicht kaufen, wie zu Mosezeiten, hier offiziell bis mindestens 17 Jh. Frau stand im Wert direkt hinter dem Vieh. Männerdominanz ist kultisch bis heute.  Frauen lassen sich von Männer bestimmen, was sie sein sollen.
Alphabete (Schriften)  tönern , wenn Mensch zunächst wie ein Tier Konditionierung  mit Stöckchen, Glocke, Fressnapf erfahren hat.

 Bevor Münze und Reispapier waren, wurden ehrenamtliche  Führer, Wasserwächter, Naturalienumverteiler, mit  goldenen Blumen (Chrisanthemen) , Perlen und Muschelketten bekränzt.



Eingebildete übernatürliche Person Gott (staatlich nicht anerkannt) scheint Kultusrat EKD, im Einvernehmen mit Buchverleger, mutmaßlicher Urheber Glaubensbuch.  Das ist katholisch usw. natürlich Gleiches in grün.Die übernatürliche, allwissend allmächtige  Fiktion der Exorzisten,
dank Glaubensbuch  (§ 66, 13, 10  UrhG) bemerkt keinen Ressorcemangel.
ECHTHEIT bedarf mehr, um den  Text  des Glaubensbuch als "Wort Gottes" zu verkaufen.
HInweis auf die Person Jesus Christus von einem der damaligen Geschichtsschreiberextiert nicht.
Theologen verwalten  parteilisch, loyalitätspflichtigen bekenntniskonforme  ihren Got-Erz-Ahnen-Meterobolismus,  mit Wir-Vereinsnahmung,  kranker Sehn- Macht-, Wunder-, Bewunderungs-, Prestigesucht, hohler Hand, großer Kehle,  zu Lasten aller Steuerzahler.  Selbst fehlen ihnen die Ressourcen. 
   Je mehr eine Religion sich auf ewig gültige Glaubensbücher beruft, um so weniger ist sie bereit anderes Gedankengut gleich welcher Art zu akzeptieren, geschweige denn sich damit auseinander zu setzten. Finsternis gibt es nicht. Es gibt nur Verminderung von Licht.   Sonne ist nur eine von massenhaften Sternen im im expandierendem Kosmos (seit 18 Jh. Welt).


Wenn noch fiktive Heiligkeit fehlt, kann Mensch sich Folgendes angedeiehen.
Gilgamesch-Epos, Edda, Codex Regius, Texte Snorra-Edda und der Heimskringla, Chroniken und Studien antiker Autoren wie Tacitus oder Plutarch, die altnordisch-isländische Sagaliteratur sowie die neun Bücher der Dänischen Geschichte Gesta Danorum des Saxo Grammaticus. Rig Veda, Upanishaden, Baghavadgita, Gatha,  Zend Awesta,  Koran, altägytiche Totenbücher, Pali-Kanon und Tripitaka , der "Dreikorb", Koran, Sohar, GGS Sri ruu Grantha, Sahibaji , Bahai-Schriften, und Apollodor und die Fabulae des kaiserzeitlichen Hyginus noch viel mehr.