18 September 2006

Menschenwürde


Nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die Menschenwürde verbietet es dem Staat, den Menschen zum Objekt staatlichen Handelns zu machen. Der Mensch muß stets als Person respektiert werden.

Menschenrechte und Menschenwürde, haben Grundlagen in Religion, Goldene Regel, Liebe, Barmherzigkeit, Gütekraft, Erlösung.



Wo Liebe wächst, gedeiht Leben - wo Hass aufkommt droht Untergang.




Kind des Lichts

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