18 August 2010

“Jeder religiöse Glaube hat Anspruch auf den in den Grundrechten verankerten Schutz.”?

Zitat:

“Jeder religiöse Glaube hat Anspruch auf den in den Grundrechten verankerten Schutz.” Vgl.:

FOREF http://bit.ly/9JJPPo




Welche Einsicht ist da? Iniciater FOREF ?Hier soll es keine Rolle spielen.

Jeder Mensch hat Anrecht auf Schutz, aber nicht ür Glaube.

Religionsfreiheit ist Versammlungsfreiheit unter spezieller Ordnung, soweit keine Drittrechte verletzt werden.

Bloße Möglichkeit des Schadens ist kein Rechtfertigungsgrund. Für anderes.

Es ist nach meinem Kenntnisstand aber kein Religionsschutz, bzw. Glaubensschutz. Glaube = Vermutung, ist weder messbar empirisch erkennbarer, noch rechtlicher Sachverhalt. Sowohl Persönlichkeitsrechte, Jugendschutz, wie Schutz in existenzieller Not, sind in einer Demokratie grundsätzlich gewährleistet, ansonsten einklagbar. Subjektive oder formelle Beweislast hat im Recht derjenige der behauptet. Beweislastumkehr ergibt sich nur, wenn Rechtslage nicht eindeutig ist.




Zitat:

"Es geht um das Recht des Menschen, nicht um das Recht von Religionen." Religionen, so ist es Bielefeldts feste Überzeugung, müssten auch Kritik aushalten können. "Religionsfreiheit ist nicht Religionsfrieden. Freiheit schließt auch die Möglichkeit ein, sich kritisch zu Religionen zu äußern. Deshalb hat die Religionsfreiheit auch eine große Nähe zur Meinungsfreiheit."

Erlanger ist Sonderberichterstatter für die UN; Menschenrechte, Erlangen,UN,Vereinte Nationen,Sonderberichterstatter,Religionsfreiheit

http://bit.ly/9u3sdy




Zitat:

Religion (lat: religio, zurückgeführt auf religere = immer wieder lesen; oder religare = zurückbinden) bezeichnet eine Vielzahl unterschiedlicher kultureller Phänomene des Glaubens an eine „andere Welt“ der Gottheiten oder der Spiritualität, die menschliches Verhalten, Handeln, Denken und Fühlen prägen und Wertvorstellungen normativ beeinflussen. http://bit.ly/aJifBt




Eine Zurückbindung hat nach meinem Verständnis jeder Mensch, mit Gene, Hautabdruck, urkundlichem Name, Lebensorte, Lebensart. Kult war vor dem relativ jungen Begriff Religion. Ein Jesus soll einmal in den Sand geschrieben haben, gab keine Schreibaufträge. Geschehenszeugen schrieben nichts. Ein Mohamed war Analphabet, schrieb nichts, korrigierte nichts. Freunde schrieben nach seinem Tod.

Gläubige tun, als wüssten sie was gesagt wurde. Tatsächlich könne sie nicht wissen, waren ja auch nicht anwesend. Vergleichbare Problematiken sind zum Judentum, zu anderen sogenannten Religionen. In Berücksichtigung aller Phänomene ist Religion etwas sehr Uneindeutiges. Aber alle wollen Recht haben. Davon abgesehen bezeichnet sich nicht alles was hier als Religion bezeichnet wird, selbst so. Ein Hindu weiß oft nichtmals, dass er Hindu ist.




Rechtsanspruch

auf Bau von Versammlungsräumen, zur Brauchtumspflege, jeweiliger Interessenten, soweit nicht irgendwelche Rechte Dritter damit verletzt werden ist grundsätzlich in der Demokratie, einschließlich ungestörter Religionsausübung, im Zusammenhang, gewährleistet.Störer kann eine Kultgemeinschaft, unter Massgabe ihrer Ordnung, per Ordnungsamt entfernen lassen.

Wenn hier bspw. Rechte der Christen in den Mittelpunkt gestellt werden, frage ich mich welche Christen gemeint sind.

Auf Landesordnung jeweils anderer Länder ist begrenzter Einfluss. Den Hickhack der Religionsparteien finde ich grundsätzlich nicht erbaulich.

Missverständniss wird, wenn Menschen meinen, es sei öffentlich rechtlicher Glaubensschutz, der über jede andere Ordnung zu stellen ist. Wertung zur Werbung (Mission, Proselythenmacherei, Evangelisation) steht in Abhängigkeit zum was, wer, wo, wie, wann. Es findet im Regelfall Grenzen, wo andere Ordnung verletzt wird.

Wo keine rechtsgültig Ordnung ist oder die rechtsgültige Ordnung im Dauerzustand von der Leitung oder Mitbeteiligten verletzt wird,

kann es schwierig, werden. Hauptsache die Nase des Nächsten passt nicht. Information, Empfehlung, Wissensmitteilung ist anderes.

Schutz in existenzieller Not, ist immer gerechtfertigt. Fiktion, Magie, Delegation, absurde Abwehrmechanismen und/ oder Behauptung Wahrheitsansprüche, ohne Er/Beweis, Verwechslung Wunschdenken, mit Wissen, faule Versprechungen, rechtlich ungerechtfertigten Drohungen, Friedhofsruhe, können es aber nicht sein.




In von Horst Dreier herausgegebenen und mitverfaßten Grundgesetzkommentar wird verneint, daß die Menschenwürde von der in der Bibelkonstituierten “Gottesebenbildlichkeit des Menschen” abgeleitet und ein “unmittelbares Derivat des Christentums” sei. Sein kurzer Durchgang durch die Philosophie- und Theologiegeschichte läßt den Verfasser bei Kant haltmachen: “Nicht in der teleologisch gedeuteten Natur, nicht imWillen Gottes, weder im moralischen Gefühl noch im reinen Glücksstreben, sondern allein in der Selbstgesetzgebung des autonomen Willens ist nach Kant die Sittlichkeit und damit die Würde des Menschen verankert”.

Dreier, Horst (Hrsg.): Grundgesetz. Kommentar, Band 1, Tübingen: Mohr 1996, S. S. 95




(Fast-Verfassungsrichter: Horst Dreier und seine Version des Rufmordes - Nachrichten Politik - WELT ONLINE http://bit.ly/acUijB )



Gemessen an Wortherkunft Got -T und dem was ich ausmachen kann, weiß ich auch keinen Willen von Eisen/Erz, alternativ Urhügel, Fels, der feuchten Luftbewegung. Selbst wenn mein Stuhl-Gang heilig wäre, hätte er noch keinen Willen.

Gemessen an Fakten könnte der alte Herr, wenn er denn wäre, sich mal mehr um lebende Kinder kümmern. Das Allen Alles gerecht wird, ist nicht zu erwarten. Das ist in Selbst- und Fremderfahrung Utopie.

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