08 August 2010

Was haltet ihr von Gott?

Was, wo, wie, wer, wann, warum Got(T)? Kriminalienstliche Kennzeichen?



Unwissen ist keine Schande, weil es meist mit Prüfen, Vergleichen, behebbar. ist.

Ein aus intellktuellem Mangel oder fehlender Sorgfalt entstandener Irrtum, ist nicht Gleiches wie Unbelehrbarkeit, trotz autobiographischer Erfahrung und sachlicher Argumentation und Begründung.



Öffentliche Plattform Yahoo! Clever – Wissen teilen – dient gemäß Geschäftsordnung nicht dem Gesetzesbruch, Missbrauch. Vgl. http://bit.ly/cAwfhY.

Plattform Yahoo Clever ist folglich nicht Gleiches wie bspw. völlige Zuverlässigkeit und höchste Autorität in allen Fragen des Glaubens und der Lebensführung. http://bit.ly/b17AqI

Das Fundamentalisten besondere Chance haben einen Ankläger zu finden, steht fest.



Vgl.: YouTube – Thema Religionsfreiheit. Staatsanwalt Schachtschneider Teil 2 http://bit.ly/9AC7Te



Wissens-, Empfehlungs-, Informationsfragen sind davon abgesehen aber auch nicht Gleiches wie Meinungsumfragen. Somit ist kein besser. Meine Satire kann sich an der Grenze bewegen, ist dann nur noch Frage, wie es aufgenommen wird. Virtuell = als ob, ist keine Körperhaltung, Mimik, Gestik, wahrnehmbar. "Die" Sicherheit gibt es nicht.

Ein Nutzer der mit Anmeldung Nutzer- und Verhaltensregeln des Betreibers unterzeichnet, sich bewusst nicht an Nutzungsbedingungen hält, erbringt grundsätzlich nach § 242 BGB keine Leistung nach Treu und Glauben. Eine Ausschlußbegründung ergibt sich folglich im Internetrecht unter Berücksichtigung § 903 BGB Befugnisse des Eigentümers aus Anwendung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch § 1004 BGB .



Mit Religionsfreiheit, Recht auf Anonymität personenbezogener Daten, im Internet, Glaube, ....ist kein Rechtbruch, im Sinne Missbrauch, Übertretung, der freiheitlich demokratischer Verfassung zu rechtfertigen.

Rechtsvergehen sind bspw. auch mit Grundlage Glaubensmaxime, ohne sachlichen Zusammenhang, im Sinne § 240 StGB Nötigung ; § 238 StGB Nachstellung ; § 241 StGB Bedrohung ; Zensur Art 5, Abs. 1. GG http://bit.ly/a884A4 . Im Hinblick Vertragsgrundlage sind derartige Zuwiderhandlungen im Sinne § 123 Art. 5 GG Hausfriedensbruch



Von Begriffs-/Herkunftsdefinition ausgehend, atme, esse, trinke, lebe ich Got(T). Das hat nichts mit Glaubenslehre, Ritual, gemeinsam. Vermuten tue ich öfter mal was. Aber nur so lange, bis geprüft ist.


Quelle(n):



Links zu benannten Paragraphen, in Reihenfolge.

http://bit.ly/a1rrCw ; http://bit.ly/bMxo7k ; http://bit.ly/aRCeMV ;

http://bit.ly/bvCobD ; http://bit.ly/aQiVaz ; http://bit.ly/bGFCPo ; http://bit.ly/a884A4t ; http://bit.ly/cAwfhY

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