25 Dezember 2010

Heiligabend - Der Barbarazweig - Der Pastor - von Friedhelm Meiners

Mensch "braucht",

was individuell der Existenz und Gesundheit objektiv dient.



Anerkennnung

bedeutet im Rahmen der Menschenrechte, einem Menschen unabhängig Aufforderung, Erlaubnis in existenzieller Not zu helfen. Im Weiteren geht Anerkennnung rechtlich bereits mit Aufforderung und/ oder Erlaubnis zur Handlung, einher, wobei dann in den meisten Fällen auch ohne Strafkonsequenzen, die Ablehnung des Aufgeforderten sein kann. Nachteile können indirekt sein. Beruflich bspw. weniger Einkommen usw. Aber das weiß der Ablehner dank Regelordnung normalerweise vorher. Wenn es sehr wichtig scheint, kann er sich allenfalls, auf Rechtsweg, um Änderung der Regelordnungen bemühen. Für Geringfügigkeiten ist es fragliches Unternehmen.



Duldung

kann nicht bedeuten, dass keine prüfende Beurteilung

mit der Abwägung von Wert und Unwert einer ausgeführten Handlung sein darf.



Berührung

ist Geschehen, auf objektiver Grundlage, mit objektiver und subjektiver Wahrnehmung.



Erdichtung zur Erdichtung ist nicht dasselbe.



Dank

Wenn Mensch am Ort des tatsächlichen Geschehen, bspw. ein passendes Getränk erhält, äußert: Das tut gut, schmeckt lecker, vielleicht auch nur schnurrt, verstehe ich das bereits als Ausdruck des Dank.



In Tempeln Wände anhimmeln, zwecks Nachhall, muss nicht sein.


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