23 Dezember 2010

So hat es Luther nicht gemeint « ONOMATOlogie

Ablasshandel = Bußgeldfundraising

Gespeicherte, am Strich und Farbe, reproduzierte Bilddatei, mit gestaltetem Dekorationswechsel, ist besser, weil man Hände besser in glaubensgerechter unfehlbarer Unschuld wäscht?

Himmelsstier und unfehlbar rote Kuh, sind absolut?

Waffen für den Export finanzieren, aber Friedensgebete absolvieren.



Höhlenmalerei

prosemitisch A = Ochsenkopf, hebräisch Stierhaupt, Zahlzeichen 1, usw.



Erdichten kann Mensch viel. Bekenntnis ohne Geständnis hat im Recht so wenig wert, wie allein aus Glaube selig. Glaube ist nicht glaubhaft, glaubwürdig. Sola Skriptura hat nichts mit Menschenrechten gemeinsam. Gleiches gilt für Glaubensbekenntnisse auf die evangelische Pfarrer ordiniert werden. Daran ändert auch würdevolle Kleidung nichts.



Rechtmäßige Begründung für „Forderung“ ist mit Schuldrecht §§ 241 ff. BGB geregelt, mit Erfüllung §§ 362 ff. BGB erloschen.

Eine Förderungssubvention, § 12 http://bundesrecht.juris.de/stabg/__12.html ist etwas anderes.

Es bedeutet Vorteile ohne unmittelbare Gegenleistung, die von einem Staat an Unternehmen, Vereinigungen oder andere Staaten geleistet werden.



Luther?

Was an dem Hass/Hetzpropagandisten, heute Staub, so verehrungswürdig ist, verstehe wer will. Kommunion- , Konfirmationskinder füttert man besser mit sauren Lutherbonbons, wie mit Fakten ab?



Menschenrechte gehen auf Deisten zurück.


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