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Kultbuch ist kein Bericht von Geschehenszeugen, kein Urtext, kein Naturkundebuch, keine Rechtswissenschaft.
Wir leben in freiheitlich rechtlicher Demokratie.
Hier gelten Menschenrechte. Schutz gibt es für Menschen in existenzieller Not.
Glaube, auch Glaube an den Glaube, gilt im Recht nicht glaubhaft, glaubwürdig.
Schutz gibt es für Glaube und Ideen ohne empirisch wissenschaftliche und rechtlich anerkannte Er/Beweise nicht.
Freiheitliche Demokratie ist streitbar.
Es gibt noch 40 weitere Kultbücher, 10.000 Kultparteien auf der Erde. Viele Götter standen angeblich von den Toten auf.
Der Wunschtraum ist mindestens seit Entwicklung der graphischen Zeichen aus Höhlenmalerei feststellbar.
Wandlung und und multikomplexe Wechselwirkung ist alles. Energie ist unvernichtbar.
Die gehypten Toten, wie Superheld Lauter = Luther waren, soweit man Historie überprüfen kann, oft alles andere wie gerechte Glaubenshelden.
http://www.projektwerkstatt.de/religion/luther/luther_zitate.htmlWo
Der unbestimmbaren Begriff des Gewissens kann im Recht nicht willkürlich verwendet werden, Es kommt letztlich auf glaubwürdige Argumentation an.
Da musst du dir Besseres einfallen lassen, wie nur behaupten.
06 Januar 2011
man stirbt nicht für märchen « Brockenstube
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