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LG München I: Virtuelles Hausrecht des Foren-Betreibers, Urteil v. 25.10.2006 Az. 30 O... http://bit.ly/aMTP2B
Offensichtlich sah sich ein cleverer stark missionarischer, einfach struktuierter Muslim „a“ mit edlem Koran, veranlasste am Montag Massen-Verstoßmeldung an YC zu melden, weil ihm meine Anworten nicht zusagten. Ergebnis Account-Löschung heute 10.08.2010.
Der Betreiber ist grundsätzlich der Gefahr ausgesetzt, für Beiträge der Teilnehmer haften zu müssen. Aber doch bspw. nicht auf Hinweis, dass der Stein in Mekka kein Felsdach ist, Got-t ein Begriff aus dem Germanisch, Hinweis auf Eisen/Erz, ist.
Ich befolgte den Hinweis: „Wenn Sie glauben, dass Sie keinen Verstoß begangen haben, wenden Sie sich bitte an unser Team und sagen Sie uns warum.“ mit Hinweis auf vorgeblich Verstoß, bat ich um Untersuchung an Hand Folgendem:
Verfassung, Vgl. GG, Art 5, Abs. 3 http://xlurl.de/41LF95 ,
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - UNRIC - http://xlurl.de/dWdRE4, im Übrigen jeweilige Landesverfassungen. Darunter stehen Geschäfts/Hausordnungen, u. a. auch die eines Kult.
Vgl.: YouTube – Thema Religionsfreiheit. Staatsanwalt, Prof. Schachtschneider Teil 2 http://bit.ly/9AC7Te
Gesetzeslage mit Links zu relavanten Gesetzestexten, habe ich am 07.10.2010 , erwähnt:
Siehe: Was haltet ihr von Gott? - Yahoo! Clever http://bit.ly/a99YRr
Ergebnis: Emailaccount wurde nun ebenfalls kommentarlos gelöscht. Wahrscheinlich im Zusammenhang mit Sitz von YC, hatten hier schon andere keinen Erfolg, mit Weg über Staatsanwalt. Erfahrener Auskunftgeber steht heute immerhin auf dem zweiten Platz, den ihm allerdings teilweise die selbsternannten Gläubigen, aus dogmatisch-fundamentalistischen Reihen, neiden. Vermeintlich Glaubenfundament, macht es möglich. Wie erbringt man Toleranz oder gar Respekt gegenüber intolerantem, unkorrigierbarem, Glaube? Irgendwie muss Mögliches azwischen liegen. Aber wie?
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