Wo ist die Frage?
Egal welches Kultetikett, gilt rechtsgültig
in der Demokratie die Verfassung, Vgl. GG, Art 5, Abs. 3 http://xlurl.de/41LF95 ,
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - UNRIC - http://xlurl.de/dWdRE4, im Übrigen jeweilige Landesverfassungen. Darunter stehen Geschäfts/Hausordnungen, u. a. auch die eines Kult.
Vgl.: YouTube – Thema Religionsfreiheit. Staatsanwalt, Prof. Schachtschneider Teil 2 http://bit.ly/9AC7Te
Gesetzeslage mit Links zu relavanten Gesetzestexten, habe ich am 07.10.2010 , erwähnt:
Siehe: Was haltet ihr von Gott? - Yahoo! Clever http://bit.ly/a99YRr
Öffentliche Plattform Yahoo! Clever – Wissen teilen – dient gemäß Geschäftsordnung nicht dem Gesetzesbruch, Missbrauch. Vgl. http://bit.ly/cAwfhY.
Wer sich angemeldet hat, hat zugestimmt. Für Glaubenshausierereien, Beweihräuscherungen, Märtyrerkult, ist keine Sondergenehmigung. Das können Gläubiger in Privaträumen praktizieren.
Das gilt für Gläubiger aller Fahnen und Etiketten..
In existenzieller Not ist Schutz. Schutz für Glaube existiert nicht, weil er nicht glaubhaft, glaubwürdig macht. Ich werde auch nicht geschützt, wenn ich einem Terroristen glaube, egal ob der sich als Christ oder Muslim etikettiert.
Wer sich nicht an gegebener aktueller Ordnung ausrichten will, kann noch 1/5 Wüste, auf seiner Erdscheibe nutzen, zwecks Gründung Theokratie, o. ä. Selbsternährer, die keinen öffentlchen Frieden stören, können machen was sie wollen.
Lies mal!
Der Tempel der tausend Spiegel http://bit.ly/cR4i5m
See this Amp at http://amplify.com/u/8h41
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